• "Florian Weigert - Sachverständiger mit praktischer Erfahrung"
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Qualifikation

Florian Weigert, Sachverständiger

Florian Weigert ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz  für den Bereich Metallbau tätig.

Fachliche Grundlage für die angebotenen Leistungen sind die Ausbildungen zum Metallbauermeister (1994), zum Schweißfachmann (2005), sowie über zwanzigjährige Berufserfahrung.
Florian Weigert führt seit 1995 den eigenen gegründeten Betrieb Metallbau Weigert GmbH & Co. KG 
 (www.metallbau-weigert.de)

Florian Weigert engagiert sich ehrenamtlich für sein Handwerk und ist stellv. Obermeister der Metallinnung Regensburg-Kelheim, Mitglied der Kreishandwerkerschaft Regensburg, Prüfer im Meisterprüfungsausschuss, Organisationsmitglied im Kurs Fachbauleiter in Bayern, Mitglied im Landesverband Metall Bayern.

 Der Sachverständige

Allgemein ist ein Sachverständiger eine Person, die auf einem abgrenzbaren Gebiet überdurchschnittliches Fachwissen und über besondere praktische Erfahrungen verfügt und persönlich geeignet ist. Er muss seine Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich wahrnehmen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
• werden nur öffentlich bestellt, wenn sie eine besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen (vgl.§36 Gewerbeordnung)

• müssen bei ihrer öffentlichen Bestellung einen Eid dahingehend leisten, dass sie Ihre Aufgaben gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei erfüllen (vgl. §36 Absatz 1 der Gewerbeordnung)

• sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen nur dann vom Gericht beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern(§§404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs.2StPO)

• sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen verlangten Gutachten zu erstatten und können daher Gerichtsgutachten nicht mit dem Hinweis auf die zu niedrige Vergütung nach dem JVEG ablehnen(§§ 407 Abs.1 ZPO, 75 Abs.1 StPO)

• unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog, der in der Sachverständigenordnung der Kammer(SVO) nominiert ist

• genießen für die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ einen gesetzlichen Schutz (§132a Abs. 1 Nr.3 StGB)

• unterliegen als einzige Sachverständigengruppe einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht (§203 Abs.2 Nr. 5 StGB)

• müssen alle fünf Jahre erneut das Vorliegen der besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung bei ihrer Bestellungskörperschaft nachweisen


Florian Weigert erstellt qualifizierte Gutachten für die Bereiche Metallbauhandwerk.
Dazu gehören alle Arten von Bauprojekten, bei denen Metallkomponenten oder Stahl- und Schweißkonstruktionen begutachtet werden.

Fachliche Grundlage für die angebotenen Leistungen sind die Ausbildungen zum Metallbauermeister (1994), zum Schweißfachmann (2005), sowie über zwanzigjährige Berufserfahrung. 

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