Qualifikation
Florian Weigert, Sachverständiger
Florian Weigert ist als öffentlich bestellter und
vereidigter
Sachverständiger der Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
für den Bereich Metallbau tätig.
Fachliche Grundlage für die angebotenen Leistungen sind die
Ausbildungen zum Metallbauermeister (1994), zum
Schweißfachmann
(2005), sowie über zwanzigjährige Berufserfahrung.
Florian Weigert führt seit 1995 den eigenen
gegründeten Betrieb Metallbau Weigert GmbH & Co.
KG
(www.metallbau-weigert.de)
Florian Weigert engagiert sich ehrenamtlich für sein Handwerk
und
ist stellv. Obermeister der Metallinnung Regensburg-Kelheim, Mitglied
der Kreishandwerkerschaft Regensburg, Prüfer im
Meisterprüfungsausschuss, Organisationsmitglied im Kurs
Fachbauleiter in Bayern, Mitglied im Landesverband Metall Bayern.
Der
Sachverständige
Allgemein ist ein Sachverständiger eine Person, die auf einem
abgrenzbaren Gebiet überdurchschnittliches Fachwissen und über
besondere praktische Erfahrungen verfügt und
persönlich
geeignet ist. Er muss seine Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei,
unabhängig, gewissenhaft und persönlich wahrnehmen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
• werden nur öffentlich bestellt, wenn sie eine
besondere
Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche
Integrität bestehen (vgl.§36 Gewerbeordnung)
• müssen bei ihrer öffentlichen Bestellung
einen Eid
dahingehend leisten, dass sie Ihre Aufgaben gewissenhaft,
unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei
erfüllen (vgl. §36 Absatz 1 der Gewerbeordnung)
• sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung
heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen nur dann
vom
Gericht beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies
erfordern(§§404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs.2StPO)
• sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen verlangten
Gutachten
zu erstatten und können daher Gerichtsgutachten nicht mit dem
Hinweis auf die zu niedrige Vergütung nach dem JVEG
ablehnen(§§ 407 Abs.1 ZPO, 75 Abs.1 StPO)
• unterliegen während der Zeit ihrer
öffentlichen
Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog, der in der
Sachverständigenordnung der Kammer(SVO) nominiert ist
• genießen für die Bezeichnung
„öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger“ einen
gesetzlichen Schutz (§132a Abs. 1 Nr.3 StGB)
• unterliegen als einzige Sachverständigengruppe
einer mit
Strafe bewehrten Schweigepflicht (§203 Abs.2 Nr. 5 StGB)
• müssen alle fünf Jahre erneut das
Vorliegen der
besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung bei ihrer
Bestellungskörperschaft nachweisen
Florian Weigert erstellt qualifizierte Gutachten für
die Bereiche Metallbauhandwerk.
Dazu gehören alle Arten von Bauprojekten, bei denen
Metallkomponenten oder Stahl- und Schweißkonstruktionen
begutachtet werden.
Fachliche Grundlage für die angebotenen Leistungen sind die Ausbildungen zum Metallbauermeister (1994), zum Schweißfachmann (2005), sowie über zwanzigjährige Berufserfahrung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Schreiben Sie uns oder kommen direkt bei uns vorbei ....